ï~~144 Bernhard Palme simus, comes primi ordinis und andere mehr. Die Anhiufung dieser zum Teil seltenen Titel stellt das besondere Interesse, aber auch die Problematik dieser Textgruppe dar. Die meisten dieser Papyri sind nimlich keine giiltigen Dokumente, sondern Ubungen in einer aufflillig durchstilisierten Kanzleischrift, die als "herakleopolitanischer Schreibstil" Eingang in die papyrologische Diskussion gefunden hat.3 Wegen der ungewdhnlichen Amtstitel einerseits und des Ubungscharakters der Schriftstiicke andererseits ging man zunichst davon aus, daf Fl. Flavianus keine historische Persdnlichkeit war, sondern ein zu Ubungszwecken erfundener Phantasiename sei.4 Erst die Entdeckung neuer Texte, die keine Schreibiibungen, sondern Urkunden sind (P.Bingen 135, CPR 24.8 und andere, s.u.), haben die Zweifel beseitigt, daf ein herakleopolitanischer Notabler und Grundbesitzer namens Fl. Flavianus tatsaichlich gelebt hat - was freilich nicht automatisch heift, daf er auch alle Amter, die in den Schreibibungen genannt sind, tatsichlich bekleidet haben mug. In einigen Texten tritt auch ein Bruder des Flavianus auf, ein gleichfalls mit hohen Titeln bedachter vir clarissimus namens Flavius Ptolemaeus, der sozusagen einen zweiten prosopographischen Angelpunkt in diesem Dossier darstellt. Bis vor kurzem war man davon ausgegangen, daf jede Nennung eines Flavianus in dem Textkonvolut auf ein und dieselbe Person zu beziehen sei. Kiirzlich jedoch hat Nikolaos Gonis, ausgehend von RBingen 135, fiberzeugend daffir argumentiert, daf der in dieser Sammelquittung fiber Pachtzinszahlungen gemeinsam mit einem Ardiv rcepi3Xerctog auftretende (Xaoutavoc XcaTrp6traro nicht mit dem Flavianus der Ubungstexte identisch sein k6nne.5 Da ein gewisser 'Icdvvg rcapaXrgjrc-rqq im Namen beider Herren agiert, mfissen beide Land im gemeinsamen Besitz gehabt haben, was am einfachsten durch die Annahme zu erkliren ist, daf sie Brfider waren. In Apion vir spectabilis wiederum sei niemand anderer zu erblicken als Apion I., einziger bekannter Grofgrundbesitzer dieses Namens im Herakleopolites und Angehdriger der Apionen-Dynastie.6 Da Apion in RBingen 135 noch vir spectabilis ist 3 H. Harrauer und B. Rom, "Drei byzantinische Papyri," ZPE 54 (1984) 95-96, mit einer detaillierten Beschreibung der Charakteristika dieser Schrift und einer Aufzaihlung zahlreicher Beispiele. 4 H. Harrauer und P.J. Sijpesteijn, RRain. Unterricht 96, Einl. S. 83. SN. Gonis, "P.Bingen 135 and Flavius Apion I," ZPE 146 (2004) 175-178. 6 Diese Identifizierung hatte schon J. Gascou, "Les grands domaines, la cite et l'etat en l'Elgypte byzantine," T&MByz 9 (1985) 61, Anm. 343, beziglich SPP 8.722 (einem Teilfragment von RBingen 135) vermutet. Zu Apion I. und seiner wechselhaften Karriere vgl. Gascou, S. 61-63; R. Mazza, L' archivio degli Apioni. Terra, lavoro e proprietd senatoria nell'Egitto tardoantico (Bari 2001) 53-57, und G. Azzarello, "Vecchi e nuovi personaggi della famiglia degli Apioni nei documenti papiracei" in Proceedings of the 0
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