Darstellende und projective Geometrie nach dem gegenwärtigen Stande dieser Wissenschaft mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse höherer Lehranstalten und das Selbststudium, von dr. Gustav Ad. v. Peschka.

750 eine Erzeugende von R'2 (nachdem dieselbe gl, (g) und g'2 schneidet) darstellen müssen. Die beiden Regelflächen würden also, dieser Voraussetzung zufolge, wenn sie zulässig wäre, dennoch zwei Erzeugenden gemein haben, welche dem Systeme g nicht angehören. Nachdem dies aber, wie eben nachgewiesen wurde, unmöglich ist, so ist auch die letztere Annahme, als dem Früheren widersprechend, zu verwerfen. Aus diesen Betrachtungen folgt somit, dass die beiden Regelflächen, außer der Geraden g" keine weitere Gerade gemein haben. Weiters geht aber aus diesen Erörterungen gleichzeitig hervor, dass die besagten Flächen auch keinen Kegelschnitt gemeinschaftlich besitzen können. Denn, wäre letzteres denkbar, so würde derselbe mit g, einen Ort dritter Ordnung repräsentieren; der Rest müsste demnach von der ersten Ordnung sein, oder mit anderen Worten, die beiden Regelflächen müssten, außer dem Kegelschnitte und der Geraden g, noch eine zweite Gerade gemein haben, welche Annahme gleichfalls unzulässig erscheint. Hiernach gelangen wir zu dem Schlusse, dass zwei Regelflächen zweiten Grades, welche eine gemeinschaftliche Erzeugende besitzen, sonst aber eine beliebige gegenseitige Lage haben, sich außer in dieser Geraden, nur noch in einer eigentlichen Raumcurve dritter Ordnung schneiden können. Es gilt sonach der Satz: 394.,Zwei Regelflächen zweiten Grades, welche eine gemeinschaftliche Erzeugende besitzen, sonst aber eine beliebige gegenseitige Lage haben, schneiden sich, außer in dieser Erzeugenden, unter allen Umständen immer noch in einer eigentlichen Raumcurve dritter Ordnung." ~. 720. Untersuchen wir weiters das Verhalten der Erzeugenden einer Regelfläche gegen eine auf der letzteren liegende Raumcurve C dritter Ordnung. Diese Curve C3 sei der Schnitt der Regelfläche Rg mit einer anderen Regelfläche R'g, welche mit R2 eine Erzeugende g, gemein habe. Betrachten wir eine beliebige zum System g, gehörende Erzeugende g2 der Regelfläche B2, so schneidet dieselbe die zweite Regelfläche R'Q in zwei Punkten, welche offenbar dem Schnitte beider Regelflächen R2 und RIl angehören müssen. Da aber die Erzeugende g2 die zu dem nämlichen Systeme gehörende Erzeugende g, nicht schneidet, so müssen die beiden Schnittpunkte auf der Curve C3 liegen.

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Title
Darstellende und projective Geometrie nach dem gegenwärtigen Stande dieser Wissenschaft mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse höherer Lehranstalten und das Selbststudium, von dr. Gustav Ad. v. Peschka.
Author
Peschka, Gustav Adolf von, 1830-1903.
Canvas
Page 744
Publication
Wien,: C. Gerolds sohn,
1883-85.
Subject terms
Geometry, Descriptive
Geometry, Projective

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"Darstellende und projective Geometrie nach dem gegenwärtigen Stande dieser Wissenschaft mit besonderer Rücksicht auf die Bedürfnisse höherer Lehranstalten und das Selbststudium, von dr. Gustav Ad. v. Peschka." In the digital collection University of Michigan Historical Math Collection. https://name.umdl.umich.edu/acv2898.0003.001. University of Michigan Library Digital Collections. Accessed June 24, 2025.
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