Gedruckt von T. Wright, Polit. Songs. p. 195 (Camden Soc. 1839); die neue Auflage 1884, revised by E. Goldsmid (cf. III p. 47) ist nicht be|rücksichtigt, da der Text sicherlich nicht besser geworden ist.
Das Lied ist abgefaßt in viertaktigen kreuzweise gereimten Versen, die anfangs zu achtzeiligen Strophen mit der Reim|stellung abababab verbunden sind, dann aber in vierzeilige übergehen, wie durch die Reime und durch die Initialen des Ms. bewiesen wird. Der Gleichmäßigkeit halber und Wright's Vorbild folgend habe ich trotzdem achtzeilige Strophen durch das ganze Gedicht hindurch gedruckt. Tatsächlich — wenn auch nicht äußerlich ausgedrückt — stimmt demnach der Vers|bau unsres Liedes von der dritten Strophe ab völlig mit dem der Predigtgedichte überein, mit denen es außerdem noch durch den auffälligen Umstand eng verknüpft wird, daß sich Strophe 21, 5-22, 8 fast wörtlich in Vers 157-168 des Sar. wieder|findet und die vier Schlußverse ebenso in Sar. 181-185. Es erhebt sich die schwer zu beantwortende Frage: hat der nämliche Dichter sich hier wiederholt oder liegt einfach Entlehnung vor? Eine Entlehnung so grober Art wäre allerdings ein geistiges Armutszeugnis, das mir weder der Verfasser des einen, noch der des anderen zu verdienen scheint. Berührungen, aber nicht direkte Entlehnung, zeigt unser Lied auch mit dem sicher auf fremder Vorlage beruhenden Gedichte über Erde im ersten Teile der 21. Strophe. Etwas auffällig ist m. e. der ganze Schluß des Liedes, der sich von dem eigentlichen Thema ziemlich un|motiviert zu den uns aus H. und Sar. sattsam bekannten Er|mahnungen an den Reichen wendet. Den wirklichen Gegen|stand des Gedichtes bildet die Klage über die herrschende Rechtlosigkeit und Anarchie, die den kleinen Mann zu Boden drückt, während Schurken und Diebe sehr wohl ihre Rechnung zu finden wissen. Zur Verdeutlichung wird die Tierfabel heran|gezogen, die uns in der me. Literatur sonst nicht gerade häufig begegnet. Wolf und Fuchs, die beiden Übeltäter, gehen vor dem Gericht des Löwen straffrei aus, der dumme Esel, der sich auf seine gute Sache verläßt, muß elend zu Grunde gehen,