Die vorliegende mittelenglische versbearbeitung der Disticha Catonis ist uns bisher nur aus einer knappen notiz im Archiv für das studium der neueren sprachen bd. XCV, s. 11 f. be∣kannt, woselbst Napier auf eine unbeachtete Cato-version im MS. Rawlinson G. 59 [Die handschrift stammt aus dem 3. viertel des 15. jahrhunderts. Vgl. Madan, A Summary Catalogue. Vol. I (Oxford 1895), No. 14790.] kurz aufmerksam machte. Sie findet sich dort auf fol. 1a-11b. Fast gleichzeitig fand ich dieselbe version auch in dem MS. Δ. IV 1 des Sidney Sussex College in Cambridge [Auch diese handschrift gehört in die mitte des 15. jahrhunderts. Vgl. M. Rh. James, A Descriptive Catalogue of the Manuscripts in the Library of Sidney Sussex College, Cambridge (Cambridge 1895), No. 65.] , woselbst unser text auf fol. 202b-208a hinter Gowers Confessio Amantis steht.
Über das verhältnis der beiden handschriften sei hier [Der vorliegende Cato-text wird ausführlich besprochen werden in meiner gesamtausgabe aller mittelenglischen Cato-versionen, deren veröffent∣lichung ich leider infolge anderer arbeiten noch hinausschieben muss.] nur bemerkt, dass S und R so stark voneinander abweichen, dass eine von beiden eine bearbeitung des ursprünglichen textes darstellen muss. Ein auch nur oberflächliches studium der ab∣weichungen lehrt, dass offenbar S den ursprünglicheren wort∣laut enthält, obwohl R einzelne verse und ganze strophen (zb. v. 336-343 und 348-351) bewahrt hat, die S fehlen. R bietet demgegenüber eine stark überarbeitete version des originaltextes, in welcher einzelne strophen geradezu neu∣übersetzungen aus dem lateinischen sind, so die strophen 22, 24, 27, 30, 39, 40, 45, 50, 112, 54, 59, 67, 71, 73, 75, 77, 80,